Thomas Weiler, ass.iur., war wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (nunmehr: Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes NRW) in Köln. Er studierte Jura, Politische Wissenschaft, Neuere Geschichte und Skandinavistik an der Universität des Saarlandes, der Universität Lund (Schweden) und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. 1999-2000 war er als ‚visiting fellow‘ am Department of Government an der Harvard University.
In seiner Promotion an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf beschäftigte er sich mit den rechtlichen Voraussetzungen verbindlicher Online-Beteiligung auf kommunaler Ebene in NRW. Er lehrt an der HSPV in Köln und ist in Bonn als Rechtsanwalt zugelassen. Insbesondere interessiert er sich für elektronische Wahlen und Abstimmungen im europäischen Kontext und hat hierzu auch publiziert.
Arbeitsbereich: Rechtswissenschaft
Dr. Thomas Weiler
7. November 2016Prof. Dr. Martin Morlok
7. November 2016Prof. Dr. Martin Morlok leitete von 2002 bis 2018 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtssoziologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Von 1997 bis 2011 war er Direktor des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung (PRuF). Seit 2018 ist Prof. Dr. Morlok im Ruhestand.
Seine Forschungsschwerpunkte sind Verfassungsrecht, Parlamentsrecht, Parteienrecht, Religionsrecht, Staatshaftungsrecht und Methodenlehre.
Prof. Dr. Harald Hofmann
7. November 2016Seine Forschungsinteressen gelten u. a. den juristischen Aspekten politischer Partizipation. Derzeit arbeitet er an einem Forschungsprojekt zu den Themen „Verwaltungsentscheidung“ und „Bürgerschaftliche Partizipation“ in China und Deutschland.
Prof. Dr. Frank Bätge
7. November 2016Prof. Dr. Frank Bätge ist Hochschullehrer an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW sowie Lehrbeauftragter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und an der NRW School of Governance der Universität Duisburg-Essen. Vor seiner Berufung war er als Justiziar in der Kommunlaverwaltung tätig.
Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Kommunalrechts und des Rechts der politischen Partizipation. Hierbei interessiert sich Prof. Dr. Frank Bätge insbesondere auch für Rechtsfragen von e-Democracy und e-Partizipation. Er hat hierzu diverse Veröffentlichungen verfasst und ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Kommunalpraxis Wahlen“ sowie der Schriftenreihe „Besonderes Verwaltungsrecht“.